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AGB

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
HellwegTicket – Kartenvorverkauf für die Region
Träger:
Kulturhaus “Alter Schlachthof” e.V.
Ulrichertor 4
59494 Soest

Geschäftsführer: Michael Osterhoff

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von HellwegTicket und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen mit Nutzern und Kunden.

1. Leistungsgegenstand

Bei HellwegTicket kann der Kunde bei allen angeschlossenen Vorverkaufsstellen Eintrittskarten erwerben. Die Buchungen werden über die Internet-Software SAP Event Ticketing getätigt. Die Vorverkaufsstellen benötigen lediglich einen herkömmlichen PC mit Internetzugang und Drucker. Der Kunde kann zusätzlich Tickets über die Internetadresse www.hellwegticket.de buchen. Der direkte Online-Vertrieb wird über das Kulturhaus “Alter Schlachthof” e.V. abgewickelt. Es ist möglich, dass einzelne Vorverkaufsstellen selbständig einen Onlinevertrieb anbieten.

2. Vertragspartner

Mögliche Vertragspartner sind HellwegTicket, Veranstalter, Vorverkaufsstelle und Kunde. Veranstalter können zugleich als Vorverkaufsstelle fungieren. HellwegTicket schließt mit den jeweiligen Veranstaltern und den jeweiligen Vorverkaufsstellen unbefristete Verträge. Eine Kündigung dieser Verträge ist vierteljährlich mit 3-monatiger Frist möglich. HellwegTicket, sowie die angeschlossenen Vorverkaufsstelen vermitteln Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen lediglich im Auftrag bzw. im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Durch den Kauf von Eintrittskarten kommt ein Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Leistung ist der Veranstalter, der auf der jeweiligen Karte genannt wird.

3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch den Erwerb einer oder mehrere Eintrittskarten bei einer der angeschlossenen Vorverkaufsstellen. Alle notwendigen Angaben (Veranstaltungs- und/oder Künstlername, Ort, Datum, Uhrzeit, Veranstalter, Preis etc.) sind auf der Karte aufgedruckt.

4. Preise und Gebühren

Der angebotene Preis für die Eintrittskarten ist inklusive Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HellwegTicket behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern den Vertrag zu annullieren. Der Gesamtpreis des Kartenkaufs inklusive aller Gebühren wird bei Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HellwegTicket. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, hat HellwegTicket Anspruch auf sofortige Rücksendung der bestellten Eintrittskarten.

5. Sicherheit

Die angeschlossenen Vorverkaufsstellen werden mit nummerierten Ticket-Vordrucken ausgestattet. Diese Wertscheine(?) sind von der Vorverkaufsstelle sorgsam aufzubewahren. Verdruckte Karten sind zu Überprüfungszwecken aufzubewahren. Jede Vorverkaufsstelle erhält einen eigenen Zugang mit Kennwort. Die Vorverkaufsstelle verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Das jeweilige Kennwort kann von der Vorverkaufsstelle selbst geändert werden; dies sollte regelmäßig erfolgen!

6. Rückgaben

Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Terminverlegung möglich. In diesen Fällen muss der Kunde die Eintrittskarten unverzüglich, spätestens jedoch bis 14 Tage nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgeben. Nur bei Rückgabe der Originalkarten (keine Kopien) erhält der Kunde den vollen Ticketpreis erstattet. Beim Online-Kauf über www.hellwegticket.de ist eine Erstattung der Versandgebühren grundsätzlich nicht möglich. Bei Verlust der Eintrittskarten ist keine Rückerstattung möglich. Bei Veranstaltungen sind kurzfristige Verschiebungen der Spieltermine möglich, die genaue Uhrzeit bzw. das Datum sind der aktuellen Tagespresse und den jeweiligen Veranstalterhomepages zu entnehmen. Bei Terminänderungen von Sportveranstaltungen ist eine Rückgabe nicht möglich.

7. Gewährleistung

HellwegTicket übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen in dem Internetangebot außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit HellwegTicket Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine zur Verfügung stehen, werden diese umgehend im Internet bekannt gegeben.
Gewährleistungsansprüche bei der Erbringung von Vertragsleistungen bestehen nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen sofort mitzuteilen.

8. Pflichten von HellwegTicket

Die Vorverkaufsstellen können jederzeit auf HellwegTicket zugreifen, soweit es nicht zu Leistungsverzögerungen oder -beeinträchtigungen kommt, deren Entstehen außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegt (z.B. in mangelhafter Verfügbarkeit des Internets; Störungen im Server). Der gesamte Datenbestand von HellwegTicket wird dreifach gesichert. Gleichwohl kann es aus technischen Gründen, selbst bei korrekter Datensicherung, zu Verlust von Daten kommen. HellwegTicket übernimmt das gesamte Inkasso für den Veranstalter gegenüber den Vorverkaufsstellen. HellwegTicket rechnet mindestens monatlich mit den Vorverkaufsstellen ab. Zwischenabrechnungen sind insbesondere bei größeren Umsätzen und bei Zahlungsverzug möglich. Mit dem Veranstalter wird i.d.R. am Werktag nach der jeweiligen Veranstaltung, spätestens jedoch eine Woche nach der Veranstaltung abgerechnet und die zustehenden Einnahmen gutgeschrieben. Die Haftung von HellwegTicket für sich und seine Mitarbeiter wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden und der Höhe nach begrenzt durch den konkret vereinbarten Tarif. Soweit der Schaden des Nutzers lediglich in einer missglückten Inanspruchnahme von HellwegTicket besteht, kann der Nutzer auch nur den erneuten kostenlosen Dienst von HellwegTicket fordern.

9. Rechte von HellwegTicket

Bei Zahlungsverzug kann mit sofortiger Wirkung der Zugang einer Vorverkaufsstelle vorübergehend oder auf Dauer gesperrt werden. Besteht hinreichender Grund zu der Annahme, dass der Zugang eines Nutzers durch einen Dritten unberechtigt genutzt wird, kann HellwegTicket den Zugang sperren, wird dem Nutzer in diesem Fall aber neue Zugangsdaten geben.

10. Pflichten der Vorverkaufsstellen

Die Vorverkaufsstelle verpflichtet sich:

  • keinem Dritten seine Nutzerdaten zur Verfügung zu stellen oder außerhalb des Vertragsverhältnisses zu nutzen;
  • zu unverzüglicher Begleichung der Abrechnungen;
  • die Administration von HellwegTicket Dritten nicht zugänglich machen;
  • Zugangsdaten und persönliches Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und das Passwort sicherheitshalber regelmäßig zu ändern oder unverzüglich, falls Verdacht besteht, dass Dritte sein Passwort in Erfahrung bringen;
  • auftretende Fehler unverzüglich und detailliert mitzuteilen.
  • die Kartenvordrucke, sowie Fehldrucke sorgsam zu verwahren.

Der zuständige Nutzer ist verpflichtet, nur seinen direkten Mitarbeitern Kenntnis über seine Zugangsdaten zu geben, wenn diese zur Erfüllung ihrer Pflichten angewiesen sind. Für Schäden und Folgeschäden die aus fahrlässiger Handhabung von Zugangsdaten oder Kartenvordrucken herrühren haftet die jeweilige Vorverkaufsstelle.

11. Pflichten der Veranstalter

Der Veranstalter verpflichtet sich:

  • Veranstaltungen spätestens eine Woche vor Vorverkaufsbeginn und ausschließlich mit dem dafür bereitgehaltenen Anmeldeformular zu melden;
  • alle notwendigen Angaben zu Veranstaltungen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen;
  • die eingestellte Veranstaltung sofort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen;
  • auftretende Fehler unverzüglich und detailliert mitzuteilen.

12. Schlussbestimmungen

Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Gerichtsstand, sowie Erfüllungsort für Lieferung von Waren und für die Zahlung ist der Sitz von HellwegTicket.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soest, 05.09.2016

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